GreenClaims vs EmpCo – Was DU jetzt wissen mußt

Green Claims vs. EmpCo – Kurz erklärt

Eine Duschseife mit „umweltfreundlich“ auf der Verpackung klingt gut – aber was bedeutet das wirklich? Ab dem 27. September 2026 müssen solche Aussagen belegt werden.

Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verbietet:

  • unbelegte Umweltbegriffe wie „grün“ oder „nachhaltig“
  • irreführende Teilangaben
  • selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel
  • „klimaneutral“-Claims nur durch CO₂-Kompensation

👉 Gleichzeitig bekommst du mehr Infos vor dem Kauf, z. B. zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Updates.

Wichtig:

  • Gilt ab: 27.09.2026
  • Bußgelder: bis zu 4 % des Jahresumsatzes
  • Keine Übergangsfrist

Fazit:
Weniger Greenwashing, mehr Transparenz. Unternehmen müssen ehrlich nachweisen, was sie versprechen – und du kannst bessere Kaufentscheidungen treffen.

Ab wann gilt die EmpCo Richtlinie in Deutschland?

Die neuen Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 verbindlich. Das Umsetzungsgesetz wurde am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Unternehmen haben bis Herbst 2026 Zeit, ihre gesamte Nachhaltigkeitskommunikation anzupassen – von Verpackungen über Websites bis zu Social-Media-Auftritten. Eine gesetzliche Übergangsfrist gibt es nicht, der Bundestag fordert aber eine Abverkaufsfrist von einem Jahr für bereits produzierte Waren.

Darf man noch mit „klimaneutral” werben?

Nein – jedenfalls nicht, wenn die Klimaneutralität nur auf dem Zukauf von CO₂-Zertifikaten beruht. Dieses Verbot steht auf der „schwarzen Liste” des UWG und gilt ohne Einzelfallprüfung. Erlaubt bleiben laut Öko-Institut sogenannte Contribution Claims: „Wir investieren in zertifizierte Klimaschutzprojekte.” Der entscheidende Unterschied: keine Neutralitätsbehauptung für das Produkt selbst. Über Klimaschutz-Engagement darf also weiterhin informiert werden – nur eben ehrlich.

Was ändert sich für mich als Verbraucher?

Drei Dinge: Erstens verschwinden unbelegte Nachhaltigkeitssiegel und vage Umweltaussagen vom Markt – den verbliebenen Siegeln kannst du deutlich stärker vertrauen. Zweitens erhältst du vor dem Kauf neue Pflichtinformationen: Wie lange hält das Produkt, ist es reparierbar, wie lange gibt es Updates? Drittens werden Praktiken wie künstliche Produktalterung – etwa bei Druckerpatronen – ausdrücklich verboten. Das stärkt deine Position als Verbraucher erheblich.

Betrifft die EmpCo auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die CSRD-Berichterstattung fällt grundsätzlich nicht unter die EmpCo, da Nachhaltigkeitsberichte verpflichtend und nicht an Verbraucher gerichtet sind. Sobald ein Unternehmen jedoch Aussagen aus seinem CSRD-Bericht in Werbung oder Produktkommunikation übernimmt, gelten die EmpCo-Vorgaben. Laut KPMG Law wird diese Schnittstelle in der Praxis häufig übersehen – mit potenziell teuren Folgen.

Gilt die EmpCo auch im B2B-Bereich?

Grundsätzlich nicht. Die Richtlinie zielt auf B2C-Kommunikation – also die direkte Ansprache von Verbrauchern. Reine B2B-Materialien wie technische Datenblätter fallen nicht darunter. Sobald B2B-Kommunikation aber öffentlich zugänglich ist oder indirekt Verbraucher beeinflusst, können die Regeln greifen. Der Bundestag hat die Bundesregierung gebeten, bei der EU-Kommission eine Klarstellung zu B2B-Siegeln zu erwirken.

Fazit: Die EmpCo Richtlinie macht Nachhaltigkeit überprüfbar

Nur noch bis zum 27. September 2026. Wer weiterhin mit „umweltfreundlich”, „grün” oder „biologisch abbaubar” wirbt, braucht dafür ab Herbst belastbare Belege – oder riskiert Bußgelder von bis zu 4 % des Umsatzes. Die vier Per-se-Verbote auf der „schwarzen Liste” des UWG schaffen eine Klarheit, die bisher fehlte.

Für Verbraucher ist das ein Fortschritt: Weniger leere Versprechen, mehr überprüfbare Fakten, bessere Informationen vor dem Kauf. Für Unternehmen, die bereits ehrlich kommunizieren, ist es ein Wettbewerbsvorteil. Die EmpCo Richtlinie bestraft nicht Nachhaltigkeitskommunikation – sie bestraft Lügen.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Europäische Kommission (2020): Environmental Claims in the EU – Inventory and Reliability Assessment. ec.europa.eu
  • Europäische Umweltagentur (2024): Nachhaltigkeitskommunikation und Verbraucherschutz in der EU. eea.europa.eu
  • KPMG Law (2026): Die EmpCo tritt in Kraft – Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen. kpmg-law.de
  • Öko-Institut (2026): Bewertung der UWG-Novelle zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln. oeko.de
  • Umweltbundesamt (2026): Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt. umweltbundesamt.de

Als LOFINDO Marktplatz sensibilisieren wir Händler und Hersteller in allen Bereichen gezielt für die Anforderungen rund um Nachhaltigkeit, Transparenz und die neuen EmpCo-Vorgaben.